STEUERRECHT
Neben der (gestaltenden) Beratung vertreten wir Sie bei streitigen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und Gerichten.
Unser Ziel ist es, praxisnahe Lösungen, sowohl unter steuerrechtlichen als auch gesellschaftsrechtlichen Aspekten für Ihr Unternehmen zu finden und alle notwendigen Schritte einschließlich der Erstellung der Vertragswerke für Sie zu übernehmen
Das Wichtigste in Kürze
Es ist unser Bestreben die zahlreichen Regelungen für Ihr Unternehmen bestmöglich im gesetzgeberischen Rahmen auch steuerlichen für Sie auszuschöpfen.
Während der Beratung greifen wir auf jahrelange, spezialisierte Erfahrung, sowie ein umfangreiches Netzwerk zurück.
Wir stehen Ihnen in Fragen der Steuergestaltung, Umstrukturierung und Sicherung Ihres Lebenswerks, insbesondere die steuerneutrale Weitergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation zur Seite.
Ansprechpartner
Winfried Henrich
Fachanwalt für Steuerrecht
Informationen & Leistungen im Detail
Bereiche des Steuerrechts
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Betriebsaufspaltung
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Vermeidung Betriebsaufspaltung und Aufdeckung stiller Reserven
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Einspruchsverfahren gegenüber Finanzämtern
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Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
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Nichtzulassungsbeschwerden und Revision beim Bundesfinanzhof
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Bargeldkontrolle an Grenzen
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Steuerstrafrecht sowie Strafe bei Steuerhinterziehung und Verjährung
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Erbschafts- sowie Schenkungssteuererklärung
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Selbstanzeige
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Schwarzgeld im Nachlass
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Umstrukturierung/Umwandlung von Unternehmen
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Vermögens- oder Unternehmensnachfolge
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Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung